In keinem anderen Rechtsgebiet wird der Staat durch die Strafverfolgungsbehörden mit seinen Machtmitteln so vehement in Ihre Freiheits- und Persönlichkeitsrechte eingreifen wie im Strafverfahren.
Um frühzeitig einen solchen Eingriff zu verhindern oder bestmöglich zu minimieren brauchen Sie einen Strafverteidiger. Niemand sonst wird Ihre individuellen Belange oder Ihre Lebensplanung zum Kernpunkt seiner Arbeit machen.
Schon im Anfangsstadium eines Strafverfahrens kann durch Verhandlungsgeschick und langjährige Erfahrung mit Gerichten, Ordnungsbehörden und der Staatsanwaltschaft Verfahren beendet oder verkürzt werden.
Hierbei ist die Kanzlei bundesweit tätig.
Nur durch ein sicheres Gespür für Tatbestände, die Konfliktpotenzial bergen kann ein Strafverteidiger in Ihrem Sinne eine Risikominimierung schon zu einem sehr frühen Verfahrenszeitpunkt erreichen. In vielen Fällen kann durch zielgerichtete Verteidigung ein Ermittlungsverfahren schon während dieses Stadiums ohne eine Hauptverhandlung eingestellt werden. Hier sollte jede Chance genutzt werden, um die Last eines Strafverfahrens aus Ihrem Leben zu verbannen.
Statistisch gesehen hat unsere Strafverteidigerkanzlei 50% der laufenden Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren durch eine Einstellung beenden können.
Hierdurch bleibt dem Mandanten eine öffentliche Hauptverhandlung erspart.